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Die große
Brieflawinen-Aktion von BiBa! Schreiben Sie Ihrem Abgeordneten!
Stoiber
weg - Büchergeld weg - tollstes Rauchverbot Deutschlands weg -
Transrapid weg
G8
weg???
Die
CSU ist durch die Kommunalwahlen im höchsten Maße verunsichert.
In einer Kette von Panik-Reaktionen werden fast täglich Altlasten
aus der Stoiber-Zeit entsorgt. Am G8, der neben den Studiengebühren
letzten verbliebenen Altlast, hält man noch fest - verkündet
allerdings auch hier im Wochenrhythmus sog. Reformen - wie jüngst
die Zurücknahme der Stundenzahl auf das niedrigste von der Kultusministerkonferenz
noch zulässige Niveau - inklusive weitgehender Aufgabe der ach
so tollen "Intensivierungsstunden".
BiBa
möchte angesichts des Protestes gegen das G8 von hunderttausenden
Betroffenen und im Hinblick auf die bevorstehenden Landtagswahlen die
Entscheidungsprozesse der bayerischen Landtagsabgeordneten aller Fraktionen
im positiven Sinne fördern.
Dazu
haben wir eine Briefaktion vorbereitet: Unten gibt es Musterschreiben
an die Fraktionsvorsitzenden von CSU, SPD und Grüne. Selbstverständlich
sind diese Schreiben auch geeignet für lokale Abgeordnete usw.
Man muss nur das Muster für die entsprechende Partei wählen.
Bitte
personalisieren Sie diese Muster - natürlich können Sie sie
auch im eigenen Sinne verändern. Drucken Sie sie aus und schicken
Sie (und möglichst alle ihre Freunde und Bekannten auch) sie an
die jeweils angegebene Adresse oder an einen Abgeordneten Ihrer Wahl.
Die
Musterbriefe sind zum einfachen Bearbeiten im RTF-Format (für Word
und alle gängigen Textverarbeitungsprogramme) unten abrufbar (Rechte
Maustaste, dann "Ziel speichern unter...).
Danke
für die erhoffte massenhafte Unterstützung - Ihr BiBa-Team
Musterbrief
CSU
Musterbrief SPD
Musterbrief Bündnis 90/Grüne
Stellungnahme
des ehemaligen Staatssekretärs für Unterricht und Kultus,
Karl Freller, zur BiBa-Petition "Wahlfreiheit zwischen G8 und G9"
(Dezember 2007)
Sehr geehrter Herr
Präsident,
der Petent stellt im Namen des "Bündnis für Bildung in
Bayern e.V." die Forderung, Art. 9 (2) Satz 1 BayEUG "Das Gymnasium
umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 12." in "Das Gymnasium umfasst
wahlweise die Jahrgangsstufen 5 bis 12 oder 5 bis 13." zu ändern.
Damit sollen die Eltern beim Übertritt Wahlfreiheit zwischen dem
Gymnasium in einer achtjährigen oder in einer neunjährigen Form
erhalten.
Dazu nimmt das Staatsministerium wie folgt Stellung: Die Parallelführung
der acht- und neunjährigen Form des Gymnasiums würde zu einer
deutlichen Verunsicherung an den Schulen durch eine ganze Reihe praktischer
Probleme führen. Sowohl die Lehrpläne als auch die Schulbücher
müssten in doppelter Form vorhanden bzw. vorgehalten werden. Darüber
hinaus ist nicht davon auszugehen, dass die Schulbuchverlage überhaupt
die Produktion von Schulbüchern für zwei unterschiedliche Lehrplantypen
auf sich nehmen würden. Des Weiteren entstünde ein höherer
Lehrerbedarf durch die getrennte Klassenbildung und aufgrund der Tatsache,
dass in beiden Formen die Ausbildungsrichtungen (z. T. bis zu drei) des
jeweiligen Gymnasiums zur Verfügung gestellt werden müssten.
Ein Vergleich mit dem Schulversuch "Europäisches Gymnasium",
wie ihn der Petent anstellt, um die praktische Umsetzbarkeit seines Anliegens
zu beweisen, ist nicht tragfähig. Das achtjährige Gymnasium
ist kein verkürzter "Ausbildungszweig" des neunjährigen
Gymnasiums, sondern ein neu entwickelter Bildungsweg mit z. T. neuen Fächern,
neuen Lehrplänen und einem neuen Konzept zur individuellen Förderung
der Schülerinnen und Schüler. Dass dieses Konzept aufgeht, zeigt
sich an den Wiederholerquoten, die am G8 bisher signifikant niedriger
sind als am G9. Insgesamt fiel der Anteil der Schüler, welche eine
Jahrgangsstufe pflichtgemäß wiederholen müssten, in allen
Jahrgangsstufen von 3,1% (2000/01; 2001/02) auf 2,2% (2005/06) und 2,1%
(2006/07). In Jgst. 5 sanken die Zahlen im gleichen Zeitraum von 1,4%
auf 0,7%; in Jgst. 8 von 4,5% auf 2,0% (erster G8-Jahrgang).
Das achtjährige Gymnasium wird deutschlandweit eingeführt. Diese
Entwicklung beruht auf dem Konsens, dass die Ausbildungszeiten in Deutschland
im Vergleich zum Ausland und mit Blick auf die Relation von Ausbildungs-
und Erwerbszeiten zu hoch sind. Das achtjährige Gymnasium in Bayern
trägt aber auch der Tatsache Rechnung, dass das Wissen, je spezieller
es ist, um so schneller veraltet und kontinuierliches Lernen zum integralen
Bestandteil des Erwerbsleben geworden ist. Die Schule muss sich konzentrieren
auf die nachhaltige Vermittlung von Grundwissen und Grundkompetenzen,
die überdauern und zum lebenslangen Lernen befähigen.
Eltern, die bei Wahlfreiheit den neunjährigen Bildungsgang dem achtjährigen
Gymnasium vorzögen, würden sich mit dieser Wahl sowohl gegen
eine international übliche Ausbildungszeit als auch gegen ein Gymnasium
entscheiden, das konzeptionell auf die Ansprüche an eine Schule in
der Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts ausgerichtet ist.
(Kommentare dazu ersparen wir uns...)
Presseerklärung
zur Übergabe der Unterschriften für die Petition "Wahlfreiheit
zwischen G8 und G9" (Juli 2007)
Viele
Eltern für Wahlfreiheit am Gymnasium
"Wer an der Bildung
spart, versündigt sich an unseren Kindern!", rief Prof. Eykmann
den Teilnehmern des internationalen Symposions zur Zukunft des Gymnasiums
im Frühjahr diesen Jahres in Würzburg zu. Da war auch eine deutliche
Warnung an die bayerische Bildungspolitik herauszuhören. BiBa sah
schon in der überfallartigen Einführung des achtjährigen
Gymnasiums (G8) ein deutliches Zeichen, dass man der Bildung am Gymnasium
auch finanziell weniger Bedeutung beimessen wollte. BiBa (Bündnis
für Bildung in Bayern) ist die einzige Bildungsorganisation in Bayern,
in der Eltern, Lehrer, Studenten und Schüler mit dem gemeinsamen
Ziel zusammenarbeiten, die bisherigen hohen Bildungsstandards in Bayern
zu erhalten.
Seitdem hat sich am
G8 nichts verbessert, die Situation verschlechtert sich Jahr für
Jahr geradezu dramatisch. Trotz deutlich herabgesetzter Hürden bei
Leistungsnachweisen und dem Bestehen von Jahrgangsstufen beklagen die
Elternverbände - zu Recht - die pädagogisch und lernpsychologisch
unsinnig hohe Wochenstundenzahl der G8-Schüler, die Lehrerverbände
- ebenfalls zu Recht - eine jetzt schon deutlich erkennbare Niveauabsenkung.
Durch die erhöhte Wochenstundenzahl in den G8-Klassen verschärft
sich der inzwischen in fast allen Fächern spürbare Lehrermangel
erheblich. Mit geradezu hektischen Korrekturversuchen wie ständigen
Änderungen der Stundentafel und Notgroschen für die Schulen,
um sich vor Ort billige - nur leider nicht verfügbare - Aushilfslehrer
zusammenzusuchen, verschleiert das Kultusministerium nur mühsam die
eigene Ratlosigkeit. Gestrichene Sportstunden sollen durch einzelne "Sporttage"
im Schuljahr ersetzt werden, die musischen Fächer und der Wahlunterricht
bleiben immer mehr auf der Strecke. Musikschulen, Vereine und sogar Kirchen
leiden unter dem Fernbleiben der Jugendlichen wegen deren Arbeitsüberlastung.
Während die Forderungen
der verschiedenen Interessensverbände letztlich immer nur auf mehr
Geld hinauslaufen, sieht BiBa darin alleine keine Lösung des eigentlichen
Problems: Die überwiegende Mehrzahl der G8-Schüler kann dieses
Gymnasium nur unter Verzicht auf außerschulische, teils für
die jugendliche Entwicklung unverzichtbare Aktivitäten bewältigen,
viele Eltern sprechen sogar von Schlafmangel bei ihren Kindern.
Nach Auffassung von
BiBa ist die viel zitierte "Baustelle G8" als Regelgymnasium
längst zur Bauruine verkommen, für die von Anfang an Reparaturarbeiten
zur Erhaltung der Fassade nötig waren. Dabei seien noch vor einigen
Jahren vernünftige Vorschläge zu einer Gymnasialreform aus dem
Kultusministerium gekommen: Der damalige - und auch heute noch amtierende
- Kultusstaatssekretär Karl Freller erklärte noch im Jahr 2003
voller Stolz, mit der Wahlfreiheit zwischen dem G9 und einem G8 für
besonders begabte und leistungswillige Schüler könne Bayern
jetzt ein optimales Angebot für alle Gymnasiasten bieten. Kultusministerin
Hohlmeier schrieb im selben Jahr in ihr Vorwort für die Gymnasial-Lehrpläne,
Bayern lasse sich nicht vom Zeitgeist treiben und halte am bewährten
G9 als Regelgymnasium fest.
Ein Jahr später
waren alle diese guten Vorsätze gestrichen.
BiBa hat die Forderung
nach Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 in Form einer Petition an den Landtag
aufgegriffen. Obwohl dafür an nur wenigen, punktuell in Würzburg
und Schweinfurt eingerichteten Infoständen geworben wurde, erfuhr
BiBa große Zustimmung für die Petition. Bei jedem Infostand
unterstützten sie ca. 400 Bürger mit ihrer Unterschrift, aus
verschiedenen Regionen Bayerns trafen Unterschriftenlisten in größerer
Anzahl ein. Diese wurden am Freitag in Würzburg an MdL Prof. Eykmann
übergeben mit der Bitte, sie an den zuständigen Landtagsausschuss
zu vermitteln. In einem ausführlichen Gespräch mit den BiBa-Vertretern
zeigte sich Prof. Eykmann den Inhalten der Petition gegenüber sehr
aufgeschlossen. 2800 Unterschriften seien für ein so komplexes Anliegen,
das die Struktur der bayerischen Bildungslandschaft
verändern könnte, eine bemerkenswerte Anzahl, meinte er und
versprach, die Petition im Landtag tatkräftig zu unterstützen.
Gleichzeitig wird
das Kultusministerium aufgefordert, bis zur Verhandlung im Petitionsausschuss
im Herbst die tatsächlichen Kosten eines zweigleisigen Gymnasiums
zu errechnen, um die Mehrkosten gegenüber dem jetzigen G8 und die
Einsparungen gegenüber dem herkömmlichen G9 transparent zu machen.
Petition für
Wahlfreiheit
zwischen 8- und 9-jährigem Gymnasium
Der bayerische Landtag möge
beschließen:
Der Satz in Art. 9, (2),
1 BayEUG "Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 12"
wird abgeändert in:
"Das Gymnasium umfasst wahlweise die Jahrgangsstufen 5 bis
12 oder 5 bis 13".
Die betreffenden Folge-Artikel sind entsprechend zu ändern.
Begründung:
Die mit dem Schuljahr 2004/2005
eingeführte Neufassung des oben genannten Artikels führt für
einen Großteil der bayerischen Gymnasiasten zu einer Minderung
der Qualität der gymnasialen Bildung. Die bisherige Praxis belegt,
dass die für das G8 komprimierten Lehrpläne nicht ohne deutlichen
Niveauverlust erfüllt werden können.
Dies wird bayerische Gymnasiasten im Vergleich zu G9-Absolventen besonders
benachteiligen, wenn sich ab dem Jahr 2011 doppelte Abiturientenjahrgänge
für einen Studienplatz qualifizieren müssen.
Gleichzeitig wird den bayerischen Gymnasiasten bereits in den unteren
Klassen ein deutlich zu hohes Pensum an Schulstunden zugemutet, das
zu Erschöpfung, Schul- und Lernmüdigkeit führt. Dies
wird inzwischen von den meisten Lehrern und vor allem von immer mehr
Eltern massiv beklagt.
Eine Wahlfreiheit zwischen dem bewährten 9-jährigen Gymnasium
und einem beschleunigten 8-jährigem Gymnasium wird der individuellen
Lernfähigkeit der Schüler, aber auch dem Anspruch der Eltern
und den Bedürfnissen der Gesellschaft an eine gymnasiale Bildung
gerechter.
Ein parallel geführtes G9 wäre im Übrigen für die
durchfallenden Schülern des Jahrgangs an der Schnittstelle zwischen
G8 und G9 die einzige Möglichkeit, ihre gymnasiale Laufbahn fortzusetzen,
statt in die Hauptschule abgeschoben zu werden. Schüler, die dem
Druck und Lerntempo des vor einigen Jahren noch als "Turbo-Gymnasium
für Hochbegabte" bezeichneten G8 nicht gewachsen sind, könnten
ihre gymnasiale Laufbahn im G9-Zweig fortführen.
Die technische Durchführbarkeit zweier Zweige an einer Schule,
die nach unterschiedlichen Stundentafeln unterrichtet werden, ist u.a.
durch die Gymnasien, welche den europäischen Zweig über Jahre
parallel zum herkömmlichen G9 durchgeführt haben, hinlänglich
bewiesen.
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BiBa
zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs (Juni 2006)
Vorweg: Der bayerische
Verfassungsgerichtshof, bestehend aus von der absoluten Mehrheit der CSU
im Landtag gewählten Richtern, hat entschieden, dass die Einführung
des G8 nicht gegen die bayerische Verfassung verstößt.
Dies bedeutet nun freilich NICHT - wie die diversen Verbände und
Parteien suggerieren - dass damit das G8 als einzig verfassungsmäßiges
Gymnasium in Bayern zugelassen werde. Einem weiteren Kampf für die
Wiedereinführung des G9 - zumindest zunächst als von den Eltern
wählbare Alternative - steht nach wie vor nichts im Wege.
Das Urteil selbst und dessen Begründung, die sich weitgehend auf
die Argumentation des Kultusministeriums stützt, wirft dennoch einige
auch verfassungspolitisch höchst problematische Fragen auf, die es
zu überlegen gilt, um mögliche Konsequenzen daraus zu ziehen
(Alle Zitate aus der Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs bzw.
aus der bayerischen Verfassung; Hervorhebungen vom Verfasser):
- Kann man tatsächlich
aus Artikel 130 Abs.1 BV ("Das gesamte Schul- und Bildungswesen steht
unter Aufsicht des Staates, er kann daran die Gemeinden beteiligen")
ableiten, dass der Staat "im Bereich der Schule einen gleich geordneten,
eigenständigen Erziehungsauftrag" wahrnimmt? Oder gar, dass
er "in der Schule grundsätzlich unabhängig von den Eltern
eigene Ausbildungs- und Erziehungsziele verfolgen sowie eigene Wertvorstellungen
vertreten" kann?
Steht das nicht in deutlichem Widerspruch zu Art 126 Abs.1 BV ("Die
Eltern haben das natürliche Recht und die oberste Pflicht, ihre Kinder
zur leiblichen, geistigen und seelischen Tüchtigkeit zu erziehen.
Sie sind darin durch Staat und Gemeinden zu unterstützen. In persönlichen
Erziehungsfragen gibt der Wille der Eltern den Ausschlag")?
- Kann man aus Artikel 103 Abs.1 BV wirklich folgern, dass der Staat "einen
eigenständigen Erziehungsauftrag hat", durch den "die Ausübung
des elterlichen Erziehungsrechts begrenzt" wird? Oder gar, dass selbst
"die Grundrechte der Schüler (...) ebenfalls unter diesem Vorbehalt"
(des staatlichen Gestaltungsrechts des Bildungswesens, d.Verf.) stünden?
Heißt das nicht, dass die Entscheidungsgewalt "des Staates"
höherwertig eingeschätzt wird als die Grundrechte? Wozu sind
Grundrechte dann noch da?
- Kann der Verfassungsgerichtshof tatsächlich - offensichtlich ungeprüft
- die Auffassung des Kultusministeriums übernehmen, die verkürzte
Gymnasialzeit verbessere die "internationale Konkurrenzfähigkeit"
bayerischer Schüler? Wäre hier nicht zumindest eine Abwägung
zwischen der Dauer der Ausbildung und ihrer Qualität
nötig?
- Kann ein oberstes bayerisches Gericht tatsächlich damit argumentieren,
dass die verkürzte Gymnasialzeit zur "Entlastung der verschiedenen
sozialen Sicherungssysteme" beitrage und somit dem "Wohl der
Allgemeinheit" diene? Sind nicht mit diesem pauschalen und undifferenzierten
Argument allen möglichen staatlichen Zwangsmaßnahmen juristisch
Tür und Tor geöffnet? Ein verpflichtender mehrjähriger
Arbeitsdienst würde die Sozialsysteme schließlich auch entlasten...
- Kann ein oberstes bayerisches Gericht tatsächlich mit völlig
wirklichkeitsfremden Rechenspielchen über die Unterrichtsbelastung
("etwas weniger als fünf bis fünfeinhalb Stunden reine
Unterrichtszeit (d.h. ohne Pausen") argumentieren und dabei die Auswirkungen
solcher Unterrichtszeiten auf den Schüleralltag (eben MIT Pausen,
Zwischenstunden, Mittagspause, Wartezeiten auf Beförderungsmöglichkeiten
etc.) einfach ignorieren, ebenso wie die Klagen der betroffenen Eltern,
der Kirchen, der Musikschulen und Vereine über jetzt schon, also
in der Anfangsphase des G8, deutlich sinkende Aktivitäten der Schüler?
- Kann der Verfassungsgerichtshof tatsächlich guten Gewissens behaupten,
die "Sachkunde des Verordnungsgebers" sei der von anderslautenden
"wissenschaftlichen Äußerungen" zumindest gleichzusetzen,
wenn der "Verordnungsgeber" bislang weder eine wissenschaftliche
Begutachtung seiner Auffassung vorlegen kann, sich um eine solche offensichtlich
noch nicht einmal bemüht hat? (Diesbezügliche Nachfragen beim
"Verordnungsgeber" blieben regelmäßig ohne Antwort)
- Wird der Verfassung tatsächlich Genüge getan mit der Einschätzung,
dass die Mehrbelastung durch das G8 nicht "zwingend (!) die
Ursachenkette für biologisch-physiologische oder psychische Gesundheitsstörungen
in Lauf setzt?" Ist nicht gerade der Schutz der Bürger vor solchen
Schäden durch staatliche Maßnahmen der Kern einer jeden freiheitlich-demokratischen
Verfassung?
- Können Verfassungsrichter tatsächlich eine Verordnung als
verfassungsgemäß bezeichnen, deren Umsetzung von den betroffenen
staatlichen Institutionen (hier: den Schulen) nur mit wesentlich härteren
Auswirkungen auf die Schüler als in der Urteilsbegründung angegeben
oder gar nur unter Zuhilfenahme rechtlich zumindest äußerst
fragwürdiger Mittel (vgl. die Verwendung der Bundesmittel zur Förderung
von Ganztagsschulen für das G8) erreicht werden kann?
Auch zu den anderen
Punkten der Urteilsbegründung drängen sich solche Fragen förmlich
auf.
Wir appellieren an alle verfassungsrechtlich versierten G8-Gegner, mit
uns über dieses Urteil in eine Diskussion einzutreten und weitere
Schritte dagegen zu überlegen.
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Das
große "Gesamtkonzept": ein Kommentar (Mai 2006)
Vorbemerkung:
Eigentlich sollte hier ja eine sachliche Position zum neuen "Gesamtkonzept"
für das G8 stehen. Leider ist das nicht möglich, da keine
wirklich zu beurteilenden Fakten vorliegen, sondern nur inhaltsleere
Phrasen und Schlagworte, die lediglich erschreckend klar machen, wohin
die Richtung geht.
Herr Lillig von der LEV (immer dreist behauptend, er mit seinem Verband
spräche für "die bayerischen Eltern") erklärt
damit die Diskussion um das G8 für abgeschlossen und zeigt damit
nur, dass er von den Problemen, die die Mehrheit der G8-Eltern hat,
schlichtweg gar nichts weiß.
Herr Schmidt vom Bayerischen Philologenverband weint in seinem Verbandsblatt,
dass er das Ganze doch lieber in einem G9 gehabt hätte, natürlich
ohne zu erwähnen, dass er das Volksbegehren für das G9 damals
ausdrücklich abgelehnt hat. Einfach peinlich.
Biba bezieht Stellung. Der Titel kann nur heißen:
Das
Kumi lässt die Katzen aus dem Sack.
So. Jetzt haben
wir das "Konzept". Aus dem eilig geschnürten G8-Sack
wird schön langsam eine Katze nach der anderen herausgelassen -
und das Publikum jubelt jedes Mal begeistert, dass es ja immer nur e
i n e Katze ist.
Die Abschaffung des Kurssystems in der Kollegstufe dient lediglich der
Bildung größerer Klassen und ist ein reines Sparkonzept.
Wir werden bis zum Abitur in allen Fächern 30er Klassen haben -
ein wahrhaft pädagogischer Fortschritt!
Die Intensivierungsstunden-Propaganda wird auch Katze für Katze
zurückgenommen. Spekuliert wird natürlich darauf, dass Schüler
in der 9. und 10. Klasse, die eh schon 35 Wochenstunden Unterricht haben,
diese nicht auch noch freiwillig zusätzlich wählen werden.
Interessanterweise gibt es kein Wort dazu, ob für diese "freiwilligen"
Intensivierungsstunden auch Stunden im schulischen Lehrer-Budget eingeplant
sind. Glaubt eigentlich jemand im Ernst, dass eine Schule zusätzliche
Lehrerstunden bekommt, wenn sich in der Jahrgangsstufe 10 z.B. 8 Schüler
freiwillig für Intensivierung in Englisch, 8 für Deutsch und
8 für Mathe melden??? Die Schulen werden das alles einrichten "dürfen"
- stundenneutral. Heißt, wenn sie die benötigten Lehrerstunden
anderswo einsparen, indem sie z.B. aus fünf Klassen mit 140 Schülern
(Schnitt 28) halt vier mit einem Schnitt von 35 Schülern bilden
- ein wahrhaft pädagogischer Fortschritt!
Wieso braucht eigentlich ein Gymnasium ein "berufsorientiertes"
Seminarfach? Für welchen Beruf bilden Gymnasien aus? Gibt es für
die berufsorientierte Ausbildung nicht die so gelobten und geförderten
Fachoberschulen und Realschulen? Viel Spaß übrigens den Schulleitern
in den ländlichen Regionen bei der Suche nach kooperationswilligen
Wirtschaftspartnern!
Das wissenschafts-orientierte Fach hieß bislang Leistungskurs.
Welche pädagogische und didaktische Notwendigkeit besteht, das
zu ersetzen?
Ganz im Stile von Frau Hohlmeier verkündet laut Mainpost ein Ministeriumssprecher
namens Schuster, das neue "Konzept" werde die "Erfolgsgeschichte
des bayerischen Abiturs fortschreiben".
Mit der Kürzung um ein Schuljahr und extrem verschlechterten Bedingungen
wird man in Bayern locker dieselbe Qualität erreichen wie bisher.
So wahr die Erde eine Scheibe ist.
Warum erinnert mich das alles nur immer mehr an die ehemalige DDR? Auch
da wurden tolle Pläne aufgestellt, von denen jeder wusste, dass
sie nicht realisierbar sind. Aber die Betriebe wurden aufgefordert (wie
jetzt die Schulleitungen), nur Erfolgsmeldungen zu verkünden. Und
dann wurde da gelogen auf Teufel komm raus.
Was echt zum Heulen ist: Dieses System wird vermutlich auch an den bayerischen
Gymnasien funktionieren - und es wird ähnlich lange dauern, bis
es zusammenbricht.
G8
- und was nun? (31.03.2006)
1. Das G8 in
der öffentlichen und veröffentlichten Wahrnehmung:
1.1 Das Kultusministerium
sieht lediglich Anlaufschwierigkeiten, täuscht die Öffentlichkeit
mit irreführenden Verlautbarungen (geringere Durchfallerquote am
G8, kaum Unterrichtsausfall am G8).
Zum Finanzierungsstreit mit den Kommunen gibt es keine Äußerungen.
Am G8 gebe es keine Qualitätseinbußen.
Das G8 sei notwendig, weil die Ausbildungszeiten in Deutschland zu lang
seien und man die bayerischen Schüler vor gleichzeitiger Konkurrenz
mit den Absolventen anderer Bundesländer schützen müsse.
Es werden allenfalls Engpässe in der Lehrerversorgung zugegeben,
ohne darauf hinzuweisen, dass diese in hohem Maße durch die erhöhte
Zahl der Unterrichtsstunden in den G8-Klassen verursacht seien.
1.2 Vertretungen, Verbände und Parteien:
1.2.1 Die LEV
setzt sich (legitimerweise) dafür ein, die kinderfeindlichen Auswirkungen
des G8 partiell abzumildern. Allerdings tut sie das ausschließlich.
Bildungsaspekte spielen keine Rolle, Kritik, die zu Konflikten mit dem
Kultusministerium führen könnte, wird vermieden.
1.2.2 Die Personalräte versuchen innerhalb ihrer Schule Vergleichbares
nach dem Motto: "Jetzt haben wir den Salat, wie können wir
ihn verdaulich machen" - unter Berücksichtigung der unzumutbaren
Anforderungen an die Kollegien.
1.2.3 Der Bayerische Philologenverband verhält sich widersprüchlich:
Er übt in seinen Veröffentlichungen deutliche (auch inhaltlich
korrekte), teils auch grundsätzliche Kritik am G8, lässt aber
jedes Engagement für die Wiedereinführung des G9 vermissen
(von lokalen Ausnahmen - Bezirk Schwaben! - abgesehen).
1.2.4 Die GEW interessiert sich offensichtlich nicht für die reale
Situation am bayerischen Gymnasium.
1.2.5 Die Oppositionsparteien (SPD und Grüne) setzen sich mit den
aktuellen Problemen ebenso wenig auseinander - sie wiederholen stereotyp
ihre alten Forderungen, die teilweise nachvollziehbar sein mögen,
aber keinerlei Ansatz zu aktivem Handeln bieten.
2. Das G8 in
der Wirklichkeit
2.1 Der Mehrbedarf
an Lehrern durch die zusätzlichen G8-Stunden lässt sich trotz
Erhöhung des Unterrichtsdeputats auf 25 Wochenstunden nicht mehr
decken. Die Schulen sind gehalten, vor allem den Pflichtunterricht in
den Klassen im G8 sicherzustellen - in den G9-Klassen tun sich dafür
(je nach Lehrerversorgung, die offensichtlich in den Gymnasien höchst
unterschiedlich ist) immer mehr Lücken auf.
Es gibt immer noch keine genehmigten Lehrpläne für die 8.
Klassen des G8, aber erstaunlicherweise dazu bereits Probedrucke von
Schulbuchverlagen; es gibt keine konkreten Planungen für die Oberstufe.
Die Mittagsbetreuung der Schüler wird oft halt irgendwie (z.B.
durch kochende Mütter) oder andere Privatinitiativen geregelt.
2.2 Die viel beschworene "Qualitätssicherung" meint in
erster Linie die Reduzierung von Durchfallerquoten zur Beruhigung der
Eltern. Beispielhaft dafür sind Module des sog. MODUS 21 mit u.a.
folgenden Möglichkeiten:
- Ersetzen schriftlicher Leistungen durch mündliche
- Benotung von "fachlichem Interesse" statt Leistung
- Vorrücken auf Grund von Eltern-Anträgen ist fast immer möglich
- Die wesentlichen Entscheidungen trifft dabei - vor allem auch nach
der neuen GSO - der Schulleiter, nicht mehr die Lehrerkonferenz
- Weiter: Immer mehr Jahrgangsstufentests und schulfremde Evaluierungsteams.
" Qualität wird ersetzt durch den Anschein von Qualität"
(Prof. Dollase)
3. Der Standpunkt
von BiBa
3.1 Das G8 als
Regelschule bleibt eine grundsätzlich falsche Entscheidung; der
Überforderung soll durch erheblichen Niveauverlust abgeholfen werden.
Die sog. Profilbildung der Schulen dient eher der Beliebigkeit der Inhalte.
3.2 Der international gute Ruf von Bayerns Abiturienten wird ruiniert.
Der Niveauabbau wird folgerichtig an der Universität fortgeführt:
Bachelor-Studiengänge, um kurzfristiges halbgebildetes Führungspotential
zu generieren.
3.3 Wahlunterricht und andere sinnvolle Freizeitgestaltung für
Schüler bleibt auf der Strecke.
Schüler entwickeln sich am besten, wenn sie genügend Zeit
IN und auch genügend Zeit AUSSERHALB der Schule haben.
3.4 Die Unterwerfung der Ausbildung unter das Diktat einer ausschließlich
kurzfristig gewinn-orientierten Wirtschaft ist ein schwerwiegender Fehler
für Gesellschaft und Staat.
4. Was können
wir tun?
4.1 Tatsache
ist: BiBa wird weitgehend ignoriert, nach dem gescheiterten VB nicht
ernst genommen. Sind wir zu wenig plakativ, zu wenig provozierend, zu
wenig aussagekräftig?
4.2 Die Forderung nach einer Rückkehr zum G9 ist zurzeit illusorisch.
Der neue GSO-Entwurf fährt zweigleisig: G9 und G8. Ließe
sich daraus eine Forderung nach zumindest einer Wahlmöglichkeit
für ein G9 mit entsprechendem Bonus ableiten, auch als Angebot
für die Familien?
4.3 Sollten wir mit diesen Positionen nochmals deutlicher an Eltern,
Schüler, Verbände und Parteien herantreten?
4.4 Würde eine ausgearbeitete Petition, als Massenpetition angelegt,
die Öffentlichkeit und die Presse mobilisieren?
4.5 Wie können wir die (in unserem Verein ja einzigartige) Zusammenarbeit
mit Eltern und Schülern intensivieren und in die Öffentlichkeit
tragen?
5. Diskussion
In der sich anschließenden
Diskussion wurde die Forderung nach Wiedereinführung des G9 zumindest
als Wahlmöglichkeit einhellig begrüßt. Dies sei organisatorisch
problemlos zu bewältigen (vergleichbar mit dem G9 und parallel
geführten "Turbo-Klassen" bei früheren Schulversuchen)
und finanziell weitgehend kostenneutral zu gestalten.
Den Eltern, denen eine qualitativ hochwertige Bildung ihrer Kinder bei
altersgerechter Lebensführung wichtiger sei als ein um ein Jahr
vorverlegter Schulabschluss, müsse diese Entscheidungsfreiheit
eingeräumt werden.
Die Diskussionsteilnehmer äußerten die Erwartung, dass sich
die Kritik am G8 mit jeder neu eintretenden Jahrgangsstufe verschärfen
und der Wunsch nach einer Alternative immer deutlicher vertreten werde.
Der Verein wird Konzepte entwickeln, wie in der Öffentlichkeit
für die Unterstützung dieser Forderung geworben werden kann.
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