Auf dieser Seite finden Sie die BiBa-Standpunkte zu aktuellen bildungspolitischen Themen in Bayern
   
 

Die große Brieflawinen-Aktion von BiBa! Schreiben Sie Ihrem Abgeordneten!

Stoiber weg - Büchergeld weg - tollstes Rauchverbot Deutschlands weg - Transrapid weg

G8 weg???

Die CSU ist durch die Kommunalwahlen im höchsten Maße verunsichert. In einer Kette von Panik-Reaktionen werden fast täglich Altlasten aus der Stoiber-Zeit entsorgt. Am G8, der neben den Studiengebühren letzten verbliebenen Altlast, hält man noch fest - verkündet allerdings auch hier im Wochenrhythmus sog. Reformen - wie jüngst die Zurücknahme der Stundenzahl auf das niedrigste von der Kultusministerkonferenz noch zulässige Niveau - inklusive weitgehender Aufgabe der ach so tollen "Intensivierungsstunden".

BiBa möchte angesichts des Protestes gegen das G8 von hunderttausenden Betroffenen und im Hinblick auf die bevorstehenden Landtagswahlen die Entscheidungsprozesse der bayerischen Landtagsabgeordneten aller Fraktionen im positiven Sinne fördern.

Dazu haben wir eine Briefaktion vorbereitet: Unten gibt es Musterschreiben an die Fraktionsvorsitzenden von CSU, SPD und Grüne. Selbstverständlich sind diese Schreiben auch geeignet für lokale Abgeordnete usw. Man muss nur das Muster für die entsprechende Partei wählen.

Bitte personalisieren Sie diese Muster - natürlich können Sie sie auch im eigenen Sinne verändern. Drucken Sie sie aus und schicken Sie (und möglichst alle ihre Freunde und Bekannten auch) sie an die jeweils angegebene Adresse oder an einen Abgeordneten Ihrer Wahl.

Die Musterbriefe sind zum einfachen Bearbeiten im RTF-Format (für Word und alle gängigen Textverarbeitungsprogramme) unten abrufbar (Rechte Maustaste, dann "Ziel speichern unter...).

Danke für die erhoffte massenhafte Unterstützung - Ihr BiBa-Team

Musterbrief CSU
Musterbrief SPD
Musterbrief Bündnis 90/Grüne


 

Stellungnahme des ehemaligen Staatssekretärs für Unterricht und Kultus, Karl Freller, zur BiBa-Petition "Wahlfreiheit zwischen G8 und G9" (Dezember 2007)

Sehr geehrter Herr Präsident,

der Petent stellt im Namen des "Bündnis für Bildung in Bayern e.V." die Forderung, Art. 9 (2) Satz 1 BayEUG "Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 12." in "Das Gymnasium umfasst wahlweise die Jahrgangsstufen 5 bis 12 oder 5 bis 13." zu ändern. Damit sollen die Eltern beim Übertritt Wahlfreiheit zwischen dem Gymnasium in einer achtjährigen oder in einer neunjährigen Form erhalten.

Dazu nimmt das Staatsministerium wie folgt Stellung: Die Parallelführung der acht- und neunjährigen Form des Gymnasiums würde zu einer deutlichen Verunsicherung an den Schulen durch eine ganze Reihe praktischer Probleme führen. Sowohl die Lehrpläne als auch die Schulbücher müssten in doppelter Form vorhanden bzw. vorgehalten werden. Darüber hinaus ist nicht davon auszugehen, dass die Schulbuchverlage überhaupt die Produktion von Schulbüchern für zwei unterschiedliche Lehrplantypen auf sich nehmen würden. Des Weiteren entstünde ein höherer Lehrerbedarf durch die getrennte Klassenbildung und aufgrund der Tatsache, dass in beiden Formen die Ausbildungsrichtungen (z. T. bis zu drei) des jeweiligen Gymnasiums zur Verfügung gestellt werden müssten.

Ein Vergleich mit dem Schulversuch "Europäisches Gymnasium", wie ihn der Petent anstellt, um die praktische Umsetzbarkeit seines Anliegens zu beweisen, ist nicht tragfähig. Das achtjährige Gymnasium ist kein verkürzter "Ausbildungszweig" des neunjährigen Gymnasiums, sondern ein neu entwickelter Bildungsweg mit z. T. neuen Fächern, neuen Lehrplänen und einem neuen Konzept zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Dass dieses Konzept aufgeht, zeigt sich an den Wiederholerquoten, die am G8 bisher signifikant niedriger sind als am G9. Insgesamt fiel der Anteil der Schüler, welche eine Jahrgangsstufe pflichtgemäß wiederholen müssten, in allen Jahrgangsstufen von 3,1% (2000/01; 2001/02) auf 2,2% (2005/06) und 2,1% (2006/07). In Jgst. 5 sanken die Zahlen im gleichen Zeitraum von 1,4% auf 0,7%; in Jgst. 8 von 4,5% auf 2,0% (erster G8-Jahrgang).

Das achtjährige Gymnasium wird deutschlandweit eingeführt. Diese Entwicklung beruht auf dem Konsens, dass die Ausbildungszeiten in Deutschland im Vergleich zum Ausland und mit Blick auf die Relation von Ausbildungs- und Erwerbszeiten zu hoch sind. Das achtjährige Gymnasium in Bayern trägt aber auch der Tatsache Rechnung, dass das Wissen, je spezieller es ist, um so schneller veraltet und kontinuierliches Lernen zum integralen Bestandteil des Erwerbsleben geworden ist. Die Schule muss sich konzentrieren auf die nachhaltige Vermittlung von Grundwissen und Grundkompetenzen, die überdauern und zum lebenslangen Lernen befähigen.

Eltern, die bei Wahlfreiheit den neunjährigen Bildungsgang dem achtjährigen Gymnasium vorzögen, würden sich mit dieser Wahl sowohl gegen eine international übliche Ausbildungszeit als auch gegen ein Gymnasium entscheiden, das konzeptionell auf die Ansprüche an eine Schule in der Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts ausgerichtet ist.

(Kommentare dazu ersparen wir uns...)


Presseerklärung zur Übergabe der Unterschriften für die Petition "Wahlfreiheit zwischen G8 und G9" (Juli 2007)

Viele Eltern für Wahlfreiheit am Gymnasium

"Wer an der Bildung spart, versündigt sich an unseren Kindern!", rief Prof. Eykmann den Teilnehmern des internationalen Symposions zur Zukunft des Gymnasiums im Frühjahr diesen Jahres in Würzburg zu. Da war auch eine deutliche Warnung an die bayerische Bildungspolitik herauszuhören. BiBa sah schon in der überfallartigen Einführung des achtjährigen Gymnasiums (G8) ein deutliches Zeichen, dass man der Bildung am Gymnasium auch finanziell weniger Bedeutung beimessen wollte. BiBa (Bündnis für Bildung in Bayern) ist die einzige Bildungsorganisation in Bayern, in der Eltern, Lehrer, Studenten und Schüler mit dem gemeinsamen Ziel zusammenarbeiten, die bisherigen hohen Bildungsstandards in Bayern zu erhalten.

Seitdem hat sich am G8 nichts verbessert, die Situation verschlechtert sich Jahr für Jahr geradezu dramatisch. Trotz deutlich herabgesetzter Hürden bei Leistungsnachweisen und dem Bestehen von Jahrgangsstufen beklagen die Elternverbände - zu Recht - die pädagogisch und lernpsychologisch unsinnig hohe Wochenstundenzahl der G8-Schüler, die Lehrerverbände - ebenfalls zu Recht - eine jetzt schon deutlich erkennbare Niveauabsenkung. Durch die erhöhte Wochenstundenzahl in den G8-Klassen verschärft sich der inzwischen in fast allen Fächern spürbare Lehrermangel erheblich. Mit geradezu hektischen Korrekturversuchen wie ständigen Änderungen der Stundentafel und Notgroschen für die Schulen, um sich vor Ort billige - nur leider nicht verfügbare - Aushilfslehrer zusammenzusuchen, verschleiert das Kultusministerium nur mühsam die eigene Ratlosigkeit. Gestrichene Sportstunden sollen durch einzelne "Sporttage" im Schuljahr ersetzt werden, die musischen Fächer und der Wahlunterricht bleiben immer mehr auf der Strecke. Musikschulen, Vereine und sogar Kirchen leiden unter dem Fernbleiben der Jugendlichen wegen deren Arbeitsüberlastung.

Während die Forderungen der verschiedenen Interessensverbände letztlich immer nur auf mehr Geld hinauslaufen, sieht BiBa darin alleine keine Lösung des eigentlichen Problems: Die überwiegende Mehrzahl der G8-Schüler kann dieses Gymnasium nur unter Verzicht auf außerschulische, teils für die jugendliche Entwicklung unverzichtbare Aktivitäten bewältigen, viele Eltern sprechen sogar von Schlafmangel bei ihren Kindern.

Nach Auffassung von BiBa ist die viel zitierte "Baustelle G8" als Regelgymnasium längst zur Bauruine verkommen, für die von Anfang an Reparaturarbeiten zur Erhaltung der Fassade nötig waren. Dabei seien noch vor einigen Jahren vernünftige Vorschläge zu einer Gymnasialreform aus dem Kultusministerium gekommen: Der damalige - und auch heute noch amtierende - Kultusstaatssekretär Karl Freller erklärte noch im Jahr 2003 voller Stolz, mit der Wahlfreiheit zwischen dem G9 und einem G8 für besonders begabte und leistungswillige Schüler könne Bayern jetzt ein optimales Angebot für alle Gymnasiasten bieten. Kultusministerin Hohlmeier schrieb im selben Jahr in ihr Vorwort für die Gymnasial-Lehrpläne, Bayern lasse sich nicht vom Zeitgeist treiben und halte am bewährten G9 als Regelgymnasium fest.

Ein Jahr später waren alle diese guten Vorsätze gestrichen.

BiBa hat die Forderung nach Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 in Form einer Petition an den Landtag aufgegriffen. Obwohl dafür an nur wenigen, punktuell in Würzburg und Schweinfurt eingerichteten Infoständen geworben wurde, erfuhr BiBa große Zustimmung für die Petition. Bei jedem Infostand unterstützten sie ca. 400 Bürger mit ihrer Unterschrift, aus verschiedenen Regionen Bayerns trafen Unterschriftenlisten in größerer Anzahl ein. Diese wurden am Freitag in Würzburg an MdL Prof. Eykmann übergeben mit der Bitte, sie an den zuständigen Landtagsausschuss zu vermitteln. In einem ausführlichen Gespräch mit den BiBa-Vertretern
zeigte sich Prof. Eykmann den Inhalten der Petition gegenüber sehr aufgeschlossen. 2800 Unterschriften seien für ein so komplexes Anliegen, das die Struktur der bayerischen
Bildungslandschaft verändern könnte, eine bemerkenswerte Anzahl, meinte er und versprach, die Petition im Landtag tatkräftig zu unterstützen.

Gleichzeitig wird das Kultusministerium aufgefordert, bis zur Verhandlung im Petitionsausschuss im Herbst die tatsächlichen Kosten eines zweigleisigen Gymnasiums zu errechnen, um die Mehrkosten gegenüber dem jetzigen G8 und die Einsparungen gegenüber dem herkömmlichen G9 transparent zu machen.


Petition für Wahlfreiheit
zwischen 8- und 9-jährigem Gymnasi
um

Der bayerische Landtag möge beschließen:

Der Satz in Art. 9, (2), 1 BayEUG "Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 12" wird abgeändert in:
"Das Gymnasium umfasst wahlweise die Jahrgangsstufen 5 bis 12 oder 5 bis 13".
Die betreffenden Folge-Artikel sind entsprechend zu ändern.

Begründung:

Die mit dem Schuljahr 2004/2005 eingeführte Neufassung des oben genannten Artikels führt für einen Großteil der bayerischen Gymnasiasten zu einer Minderung der Qualität der gymnasialen Bildung. Die bisherige Praxis belegt, dass die für das G8 komprimierten Lehrpläne nicht ohne deutlichen Niveauverlust erfüllt werden können.
Dies wird bayerische Gymnasiasten im Vergleich zu G9-Absolventen besonders benachteiligen, wenn sich ab dem Jahr 2011 doppelte Abiturientenjahrgänge für einen Studienplatz qualifizieren müssen.
Gleichzeitig wird den bayerischen Gymnasiasten bereits in den unteren Klassen ein deutlich zu hohes Pensum an Schulstunden zugemutet, das zu Erschöpfung, Schul- und Lernmüdigkeit führt. Dies wird inzwischen von den meisten Lehrern und vor allem von immer mehr Eltern massiv beklagt.
Eine Wahlfreiheit zwischen dem bewährten 9-jährigen Gymnasium und einem beschleunigten 8-jährigem Gymnasium wird der individuellen Lernfähigkeit der Schüler, aber auch dem Anspruch der Eltern und den Bedürfnissen der Gesellschaft an eine gymnasiale Bildung gerechter.
Ein parallel geführtes G9 wäre im Übrigen für die durchfallenden Schülern des Jahrgangs an der Schnittstelle zwischen G8 und G9 die einzige Möglichkeit, ihre gymnasiale Laufbahn fortzusetzen, statt in die Hauptschule abgeschoben zu werden. Schüler, die dem Druck und Lerntempo des vor einigen Jahren noch als "Turbo-Gymnasium für Hochbegabte" bezeichneten G8 nicht gewachsen sind, könnten ihre gymnasiale Laufbahn im G9-Zweig fortführen.
Die technische Durchführbarkeit zweier Zweige an einer Schule, die nach unterschiedlichen Stundentafeln unterrichtet werden, ist u.a. durch die Gymnasien, welche den europäischen Zweig über Jahre parallel zum herkömmlichen G9 durchgeführt haben, hinlänglich bewiesen.

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BiBa zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs (Juni 2006)

Vorweg: Der bayerische Verfassungsgerichtshof, bestehend aus von der absoluten Mehrheit der CSU im Landtag gewählten Richtern, hat entschieden, dass die Einführung des G8 nicht gegen die bayerische Verfassung verstößt.
Dies bedeutet nun freilich NICHT - wie die diversen Verbände und Parteien suggerieren - dass damit das G8 als einzig verfassungsmäßiges Gymnasium in Bayern zugelassen werde. Einem weiteren Kampf für die Wiedereinführung des G9 - zumindest zunächst als von den Eltern wählbare Alternative - steht nach wie vor nichts im Wege.
Das Urteil selbst und dessen Begründung, die sich weitgehend auf die Argumentation des Kultusministeriums stützt, wirft dennoch einige auch verfassungspolitisch höchst problematische Fragen auf, die es zu überlegen gilt, um mögliche Konsequenzen daraus zu ziehen (Alle Zitate aus der Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs bzw. aus der bayerischen Verfassung; Hervorhebungen vom Verfasser):

- Kann man tatsächlich aus Artikel 130 Abs.1 BV ("Das gesamte Schul- und Bildungswesen steht unter Aufsicht des Staates, er kann daran die Gemeinden beteiligen") ableiten, dass der Staat "im Bereich der Schule einen gleich geordneten, eigenständigen Erziehungsauftrag" wahrnimmt? Oder gar, dass er "in der Schule grundsätzlich unabhängig von den Eltern eigene Ausbildungs- und Erziehungsziele verfolgen sowie eigene Wertvorstellungen vertreten" kann?
Steht das nicht in deutlichem Widerspruch zu Art 126 Abs.1 BV ("Die Eltern haben das natürliche Recht und die oberste Pflicht, ihre Kinder zur leiblichen, geistigen und seelischen Tüchtigkeit zu erziehen. Sie sind darin durch Staat und Gemeinden zu unterstützen. In persönlichen Erziehungsfragen gibt der Wille der Eltern den Ausschlag")?

- Kann man aus Artikel 103 Abs.1 BV wirklich folgern, dass der Staat "einen eigenständigen Erziehungsauftrag hat", durch den "die Ausübung des elterlichen Erziehungsrechts begrenzt" wird? Oder gar, dass selbst "die Grundrechte der Schüler (...) ebenfalls unter diesem Vorbehalt" (des staatlichen Gestaltungsrechts des Bildungswesens, d.Verf.) stünden?
Heißt das nicht, dass die Entscheidungsgewalt "des Staates" höherwertig eingeschätzt wird als die Grundrechte? Wozu sind Grundrechte dann noch da?

- Kann der Verfassungsgerichtshof tatsächlich - offensichtlich ungeprüft - die Auffassung des Kultusministeriums übernehmen, die verkürzte Gymnasialzeit verbessere die "internationale Konkurrenzfähigkeit" bayerischer Schüler? Wäre hier nicht zumindest eine Abwägung zwischen der Dauer der Ausbildung und ihrer Qualität nötig?

- Kann ein oberstes bayerisches Gericht tatsächlich damit argumentieren, dass die verkürzte Gymnasialzeit zur "Entlastung der verschiedenen sozialen Sicherungssysteme" beitrage und somit dem "Wohl der Allgemeinheit" diene? Sind nicht mit diesem pauschalen und undifferenzierten Argument allen möglichen staatlichen Zwangsmaßnahmen juristisch Tür und Tor geöffnet? Ein verpflichtender mehrjähriger Arbeitsdienst würde die Sozialsysteme schließlich auch entlasten...

- Kann ein oberstes bayerisches Gericht tatsächlich mit völlig wirklichkeitsfremden Rechenspielchen über die Unterrichtsbelastung ("etwas weniger als fünf bis fünfeinhalb Stunden reine Unterrichtszeit (d.h. ohne Pausen") argumentieren und dabei die Auswirkungen solcher Unterrichtszeiten auf den Schüleralltag (eben MIT Pausen, Zwischenstunden, Mittagspause, Wartezeiten auf Beförderungsmöglichkeiten etc.) einfach ignorieren, ebenso wie die Klagen der betroffenen Eltern, der Kirchen, der Musikschulen und Vereine über jetzt schon, also in der Anfangsphase des G8, deutlich sinkende Aktivitäten der Schüler?

- Kann der Verfassungsgerichtshof tatsächlich guten Gewissens behaupten, die "Sachkunde des Verordnungsgebers" sei der von anderslautenden "wissenschaftlichen Äußerungen" zumindest gleichzusetzen, wenn der "Verordnungsgeber" bislang weder eine wissenschaftliche Begutachtung seiner Auffassung vorlegen kann, sich um eine solche offensichtlich noch nicht einmal bemüht hat? (Diesbezügliche Nachfragen beim "Verordnungsgeber" blieben regelmäßig ohne Antwort)

- Wird der Verfassung tatsächlich Genüge getan mit der Einschätzung, dass die Mehrbelastung durch das G8 nicht "zwingend (!) die Ursachenkette für biologisch-physiologische oder psychische Gesundheitsstörungen in Lauf setzt?" Ist nicht gerade der Schutz der Bürger vor solchen Schäden durch staatliche Maßnahmen der Kern einer jeden freiheitlich-demokratischen Verfassung?

- Können Verfassungsrichter tatsächlich eine Verordnung als verfassungsgemäß bezeichnen, deren Umsetzung von den betroffenen staatlichen Institutionen (hier: den Schulen) nur mit wesentlich härteren Auswirkungen auf die Schüler als in der Urteilsbegründung angegeben oder gar nur unter Zuhilfenahme rechtlich zumindest äußerst fragwürdiger Mittel (vgl. die Verwendung der Bundesmittel zur Förderung von Ganztagsschulen für das G8) erreicht werden kann?

Auch zu den anderen Punkten der Urteilsbegründung drängen sich solche Fragen förmlich auf.
Wir appellieren an alle verfassungsrechtlich versierten G8-Gegner, mit uns über dieses Urteil in eine Diskussion einzutreten und weitere Schritte dagegen zu überlegen.

   
 

 

Das große "Gesamtkonzept": ein Kommentar (Mai 2006)

Vorbemerkung: Eigentlich sollte hier ja eine sachliche Position zum neuen "Gesamtkonzept" für das G8 stehen. Leider ist das nicht möglich, da keine wirklich zu beurteilenden Fakten vorliegen, sondern nur inhaltsleere Phrasen und Schlagworte, die lediglich erschreckend klar machen, wohin die Richtung geht.
Herr Lillig von der LEV (immer dreist behauptend, er mit seinem Verband spräche für "die bayerischen Eltern") erklärt damit die Diskussion um das G8 für abgeschlossen und zeigt damit nur, dass er von den Problemen, die die Mehrheit der G8-Eltern hat, schlichtweg gar nichts weiß.
Herr Schmidt vom Bayerischen Philologenverband weint in seinem Verbandsblatt, dass er das Ganze doch lieber in einem G9 gehabt hätte, natürlich ohne zu erwähnen, dass er das Volksbegehren für das G9 damals ausdrücklich abgelehnt hat. Einfach peinlich.
Biba bezieht Stellung. Der Titel kann nur heißen:

Das Kumi lässt die Katzen aus dem Sack.

So. Jetzt haben wir das "Konzept". Aus dem eilig geschnürten G8-Sack wird schön langsam eine Katze nach der anderen herausgelassen - und das Publikum jubelt jedes Mal begeistert, dass es ja immer nur e i n e Katze ist.
Die Abschaffung des Kurssystems in der Kollegstufe dient lediglich der Bildung größerer Klassen und ist ein reines Sparkonzept. Wir werden bis zum Abitur in allen Fächern 30er Klassen haben - ein wahrhaft pädagogischer Fortschritt!
Die Intensivierungsstunden-Propaganda wird auch Katze für Katze zurückgenommen. Spekuliert wird natürlich darauf, dass Schüler in der 9. und 10. Klasse, die eh schon 35 Wochenstunden Unterricht haben, diese nicht auch noch freiwillig zusätzlich wählen werden. Interessanterweise gibt es kein Wort dazu, ob für diese "freiwilligen" Intensivierungsstunden auch Stunden im schulischen Lehrer-Budget eingeplant sind. Glaubt eigentlich jemand im Ernst, dass eine Schule zusätzliche Lehrerstunden bekommt, wenn sich in der Jahrgangsstufe 10 z.B. 8 Schüler freiwillig für Intensivierung in Englisch, 8 für Deutsch und 8 für Mathe melden??? Die Schulen werden das alles einrichten "dürfen" - stundenneutral. Heißt, wenn sie die benötigten Lehrerstunden anderswo einsparen, indem sie z.B. aus fünf Klassen mit 140 Schülern (Schnitt 28) halt vier mit einem Schnitt von 35 Schülern bilden - ein wahrhaft pädagogischer Fortschritt!
Wieso braucht eigentlich ein Gymnasium ein "berufsorientiertes" Seminarfach? Für welchen Beruf bilden Gymnasien aus? Gibt es für die berufsorientierte Ausbildung nicht die so gelobten und geförderten Fachoberschulen und Realschulen? Viel Spaß übrigens den Schulleitern in den ländlichen Regionen bei der Suche nach kooperationswilligen Wirtschaftspartnern!
Das wissenschafts-orientierte Fach hieß bislang Leistungskurs. Welche pädagogische und didaktische Notwendigkeit besteht, das zu ersetzen?
Ganz im Stile von Frau Hohlmeier verkündet laut Mainpost ein Ministeriumssprecher namens Schuster, das neue "Konzept" werde die "Erfolgsgeschichte des bayerischen Abiturs fortschreiben".
Mit der Kürzung um ein Schuljahr und extrem verschlechterten Bedingungen wird man in Bayern locker dieselbe Qualität erreichen wie bisher. So wahr die Erde eine Scheibe ist.
Warum erinnert mich das alles nur immer mehr an die ehemalige DDR? Auch da wurden tolle Pläne aufgestellt, von denen jeder wusste, dass sie nicht realisierbar sind. Aber die Betriebe wurden aufgefordert (wie jetzt die Schulleitungen), nur Erfolgsmeldungen zu verkünden. Und dann wurde da gelogen auf Teufel komm raus.
Was echt zum Heulen ist: Dieses System wird vermutlich auch an den bayerischen Gymnasien funktionieren - und es wird ähnlich lange dauern, bis es zusammenbricht.

 

G8 - und was nun? (31.03.2006)

1. Das G8 in der öffentlichen und veröffentlichten Wahrnehmung:

1.1 Das Kultusministerium sieht lediglich Anlaufschwierigkeiten, täuscht die Öffentlichkeit mit irreführenden Verlautbarungen (geringere Durchfallerquote am G8, kaum Unterrichtsausfall am G8).
Zum Finanzierungsstreit mit den Kommunen gibt es keine Äußerungen.
Am G8 gebe es keine Qualitätseinbußen.
Das G8 sei notwendig, weil die Ausbildungszeiten in Deutschland zu lang seien und man die bayerischen Schüler vor gleichzeitiger Konkurrenz mit den Absolventen anderer Bundesländer schützen müsse.
Es werden allenfalls Engpässe in der Lehrerversorgung zugegeben, ohne darauf hinzuweisen, dass diese in hohem Maße durch die erhöhte Zahl der Unterrichtsstunden in den G8-Klassen verursacht seien.


1.2 Vertretungen, Verbände und Parteien:

1.2.1 Die LEV setzt sich (legitimerweise) dafür ein, die kinderfeindlichen Auswirkungen des G8 partiell abzumildern. Allerdings tut sie das ausschließlich. Bildungsaspekte spielen keine Rolle, Kritik, die zu Konflikten mit dem Kultusministerium führen könnte, wird vermieden.

1.2.2 Die Personalräte versuchen innerhalb ihrer Schule Vergleichbares nach dem Motto: "Jetzt haben wir den Salat, wie können wir ihn verdaulich machen" - unter Berücksichtigung der unzumutbaren Anforderungen an die Kollegien.

1.2.3 Der Bayerische Philologenverband verhält sich widersprüchlich: Er übt in seinen Veröffentlichungen deutliche (auch inhaltlich korrekte), teils auch grundsätzliche Kritik am G8, lässt aber jedes Engagement für die Wiedereinführung des G9 vermissen (von lokalen Ausnahmen - Bezirk Schwaben! - abgesehen).

1.2.4 Die GEW interessiert sich offensichtlich nicht für die reale Situation am bayerischen Gymnasium.

1.2.5 Die Oppositionsparteien (SPD und Grüne) setzen sich mit den aktuellen Problemen ebenso wenig auseinander - sie wiederholen stereotyp ihre alten Forderungen, die teilweise nachvollziehbar sein mögen, aber keinerlei Ansatz zu aktivem Handeln bieten.

2. Das G8 in der Wirklichkeit

2.1 Der Mehrbedarf an Lehrern durch die zusätzlichen G8-Stunden lässt sich trotz Erhöhung des Unterrichtsdeputats auf 25 Wochenstunden nicht mehr decken. Die Schulen sind gehalten, vor allem den Pflichtunterricht in den Klassen im G8 sicherzustellen - in den G9-Klassen tun sich dafür (je nach Lehrerversorgung, die offensichtlich in den Gymnasien höchst unterschiedlich ist) immer mehr Lücken auf.
Es gibt immer noch keine genehmigten Lehrpläne für die 8. Klassen des G8, aber erstaunlicherweise dazu bereits Probedrucke von Schulbuchverlagen; es gibt keine konkreten Planungen für die Oberstufe.
Die Mittagsbetreuung der Schüler wird oft halt irgendwie (z.B. durch kochende Mütter) oder andere Privatinitiativen geregelt.

2.2 Die viel beschworene "Qualitätssicherung" meint in erster Linie die Reduzierung von Durchfallerquoten zur Beruhigung der Eltern. Beispielhaft dafür sind Module des sog. MODUS 21 mit u.a. folgenden Möglichkeiten:
- Ersetzen schriftlicher Leistungen durch mündliche
- Benotung von "fachlichem Interesse" statt Leistung
- Vorrücken auf Grund von Eltern-Anträgen ist fast immer möglich
- Die wesentlichen Entscheidungen trifft dabei - vor allem auch nach der neuen GSO - der Schulleiter, nicht mehr die Lehrerkonferenz
- Weiter: Immer mehr Jahrgangsstufentests und schulfremde Evaluierungsteams.
" Qualität wird ersetzt durch den Anschein von Qualität" (Prof. Dollase)

3. Der Standpunkt von BiBa

3.1 Das G8 als Regelschule bleibt eine grundsätzlich falsche Entscheidung; der Überforderung soll durch erheblichen Niveauverlust abgeholfen werden. Die sog. Profilbildung der Schulen dient eher der Beliebigkeit der Inhalte.

3.2 Der international gute Ruf von Bayerns Abiturienten wird ruiniert. Der Niveauabbau wird folgerichtig an der Universität fortgeführt: Bachelor-Studiengänge, um kurzfristiges halbgebildetes Führungspotential zu generieren.

3.3 Wahlunterricht und andere sinnvolle Freizeitgestaltung für Schüler bleibt auf der Strecke.
Schüler entwickeln sich am besten, wenn sie genügend Zeit IN und auch genügend Zeit AUSSERHALB der Schule haben.

3.4 Die Unterwerfung der Ausbildung unter das Diktat einer ausschließlich kurzfristig gewinn-orientierten Wirtschaft ist ein schwerwiegender Fehler für Gesellschaft und Staat.

4. Was können wir tun?

4.1 Tatsache ist: BiBa wird weitgehend ignoriert, nach dem gescheiterten VB nicht ernst genommen. Sind wir zu wenig plakativ, zu wenig provozierend, zu wenig aussagekräftig?

4.2 Die Forderung nach einer Rückkehr zum G9 ist zurzeit illusorisch. Der neue GSO-Entwurf fährt zweigleisig: G9 und G8. Ließe sich daraus eine Forderung nach zumindest einer Wahlmöglichkeit für ein G9 mit entsprechendem Bonus ableiten, auch als Angebot für die Familien?

4.3 Sollten wir mit diesen Positionen nochmals deutlicher an Eltern, Schüler, Verbände und Parteien herantreten?

4.4 Würde eine ausgearbeitete Petition, als Massenpetition angelegt, die Öffentlichkeit und die Presse mobilisieren?

4.5 Wie können wir die (in unserem Verein ja einzigartige) Zusammenarbeit mit Eltern und Schülern intensivieren und in die Öffentlichkeit tragen?

5. Diskussion

In der sich anschließenden Diskussion wurde die Forderung nach Wiedereinführung des G9 zumindest als Wahlmöglichkeit einhellig begrüßt. Dies sei organisatorisch problemlos zu bewältigen (vergleichbar mit dem G9 und parallel geführten "Turbo-Klassen" bei früheren Schulversuchen) und finanziell weitgehend kostenneutral zu gestalten.
Den Eltern, denen eine qualitativ hochwertige Bildung ihrer Kinder bei altersgerechter Lebensführung wichtiger sei als ein um ein Jahr vorverlegter Schulabschluss, müsse diese Entscheidungsfreiheit eingeräumt werden.
Die Diskussionsteilnehmer äußerten die Erwartung, dass sich die Kritik am G8 mit jeder neu eintretenden Jahrgangsstufe verschärfen und der Wunsch nach einer Alternative immer deutlicher vertreten werde.
Der Verein wird Konzepte entwickeln, wie in der Öffentlichkeit für die Unterstützung dieser Forderung geworben werden kann.


   

Das Büchergeld (September 2005)

Lassen wir uns nicht für dumm verkaufen: Das Büchergeld wurde NICHT eingeführt, um Bayerns Schülern bessere Schulbücher geben zu können. Schon gar nicht, um die Schüler dazu zu bewegen, die Bücher besser zu behandeln. Dass Schüler Bücher besser behandeln, die sie zwar bezahlen müssen, die ihnen aber nicht gehören, als Bücher, die sie NICHT bezahlen müssen und die ihnen nicht gehören - zu solcher Logik sind nur wenige auserwählte Denker fähig.

Tatsache ist nun mal, dass durch die übergangslose Rumpel-Einführung des G8 alle jetzt betroffenen Jahrgänge auf einen Schlag flächendeckend neue Bücher brauchen, will man sich didaktisch mit dem G8 nicht völlig lächerlich machen. Das wären zusätzliche Ausgaben in den Haushalten der Sachaufwandsträger, die durch die versprochenen, aber vielfach nicht ausbezahlten Fördermittel zum Ausbau der Ganztagsbetreuung ohnehin schon stark belastet wurden. Nur deshalb will der Staat JETZT ein Büchergeld. So müssen die Eltern die finanziellen Folgen der G8-Einführung mitfinanzieren.

Übrigens auch die Eltern, die nie in den Genuss einer Gegenleistung kommen werden: die der auslaufenden G9-Schülerjahrgänge. Dass deren Kinder angesichts des immensen Bedarfs der G8-Klassen nicht mehr mit neuen Schulbüchern versorgt werden, ist abzusehen.

Natürlich auch, dass der finanzielle Beitrag der Eltern, einmal durchgesetzt, ohne massiven Druck durch die Bevölkerung nie mehr rückgängig gemacht werden wird, die verfassungsmäßig verankerte Lehr- und Lernmittelfreiheit in Bayern damit de facto abgeschafft ist. Und wenn Kultusstaatssekretär Freller - so veröffentlicht in der MAIN-POST - "zu bedenken" gibt, dass mit dem eingesparten Geld schließlich "300 Lehrer finanziert" werden könnten, zeigt sich, dass das Büchergeld nichts anderes ist als der Einstieg in ein privat zu finanzierendes Bildungswesen.